Die Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln ist weltweit ein wichtiges Thema, um die Gesundheit von Allergikern zu schützen. Viele Länder haben dafür gesetzliche Regelungen erlassen, doch es gibt auch Unterschiede bei den Anforderungen. Dieser Artikel vergleicht die Situation in verschiedenen Regionen der Welt.

Europäische Union
In der EU regelt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) seit 2014 einheitlich, dass 14 Hauptallergene wie glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen sowie Weichtiere im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen, wenn sie als Zutat enthalten sind. Bei loser Ware muss die Information ebenfalls bereitgestellt werden.

USA
In den USA schreibt der Food Allergen Labeling and Consumer Protection Act (FALCPA) von 2004 vor, dass die Hauptallergene Milch, Eier, Fisch, Krebstiere, Baumnüsse, Erdnüsse, Weizen und Soja auf dem Etikett angegeben werden müssen. Ab 2023 kommt Sesam als 9. Hauptallergen dazu. Die Allergene können entweder in Klammern hinter der jeweiligen Zutat oder am Ende des Zutatenverzeichnisses nach "Contains" aufgelistet werden.

Kanada
Kanada verlangt laut dem Food and Drug Regulations Act die Deklaration der prioritären Allergene Eier, Milch, Senf, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Meeresfrüchte, Sesam, Soja, Schwefeldioxide, Weizen sowie Sulphite entweder im Zutatenverzeichnis oder in einem separaten "Contains" Statement unter Verwendung des allgemein üblichen Namens des Allergens.

China
In China regelt der nationale Standard GB 7718 die Kennzeichnung von Weizen, Schalenfrüchten, Eiern, Erdnüssen, Sojabohnen, Milch, Krebstieren, Fisch und Weichtieren im Zutatenverzeichnis sowie durch einen zusätzlichen Warnhinweis auf der Verpackung.

Japan
Japan schreibt im Food Labelling Act die verpflichtende Kennzeichnung von 7 Allergenen wie Ei, Milch, Weizen, Buchweizen, Erdnüssen, Krebstieren und Nüssen vor. 21 weitere Allergene sollen freiwillig angegeben werden.

Russland
Der GOST R 51074-2003 Standard in Russland verlangt die Deklaration von Erdnüssen, Nüssen, Sesam, Soja, Milch, Eiern, Fisch, Krebstieren, Weizen, Sellerie, Senf und Sulphiten im Zutatenverzeichnis sowie durch den Hinweis "Enthält: (Auflistung der Allergene)" auf der Verpackung.

Andere Regionen
In Lateinamerika gibt es in einigen Ländern wie Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Chile und Mexiko Vorschriften zur Allergenkennzeichnung, die sich meist an den Vorgaben des Codex Alimentarius orientieren. Andere Staaten wie Bolivien, die Dominikanische Republik, Haiti, Honduras, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay haben dagegen noch keine entsprechenden Gesetze erlassen.
Auch in vielen Entwicklungsländern Afrikas und Asiens existieren bisher keine oder nur rudimentäre Regelungen zur Allergenkennzeichnung. Gerade für Reisende mit Allergien kann dies eine Herausforderung darstellen.

 

Insgesamt zeigt sich, dass die Allergenkennzeichnung international zwar ähnlich, aber nicht einheitlich geregelt ist. Für Lebensmittelhersteller und Allergiker ist es daher wichtig, sich mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Eine weltweite Harmonisierung der Standards wäre wünschenswert, um Allergikern überall einen besseren Schutz zu bieten. Bis dahin bleibt es in vielen Regionen Aufgabe des Einzelnen, sich über Inhaltsstoffe zu informieren und vorsichtig zu sein.